08 Aug Kündigung nach Planungsstillstand
Posted at 10:43h
in Aktuelles
Wenn ein Architekt innerhalb von knapp 23 Monaten keine erkennbaren Fortschritte bei der Planung vorweisen kann und anschließend eine vertraglich vereinbarte Frist zur Beschleunigung der Planung versäumt, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.