Kündigung nach Planungsstillstand

Wenn ein Architekt innerhalb von knapp 23 Monaten keine erkennbaren Fortschritte bei der Planung vorweisen kann und anschließend eine vertraglich vereinbarte Frist zur Beschleunigung der Planung versäumt, ist der Auftraggeber zur  außerordentlichen Kündigung berechtigt.

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