Editorial der VfA Hessen – Mai 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Digitalisierung macht natürlich auch vor unserem Berufsstand nicht Halt und betrifft zunehmend nunmehr auch die öffentliche Hand.

Seit dem 18. April 2024 sind alle Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Hessen dazu verpflichtet, ihre Rechnungen an diese Auftraggeber in Form einer E-Rechnung zu stellen. Das heißt nunmehr für uns, die EDV wieder umzustellen, anzupassen und entsprechend zu investieren. Ab 01.01.2025 erfolgt dann der nächste Schritt für alle im Inland ansässigen Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes etc. Wann dann endlich auch mal der elektronische Bauantrag kommt, bleibt weiterhin abzuwarten.

Umso wichtiger ist es für die neu gewählte Vertreterversammlung in unserer Kammer ab dem 28. Mai den entsprechenden Druck auf die politischen Gesetzgeber auszuüben und uns für ein vereinfachtes Bauen zu engagieren.

Mit frühsommerlichen Grüßen aus Fulda

Andreas Staubach