25 März Editorial der VfA Hessen – März 2025
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Digitalisierung schreitet nun auch in unserem Bereich vehement voran. Dies betrifft, wie auf unserer Landesdelegiertenkonferenz der VfA in Hanau am vergangenen Wochenende, vor allem die Themen E-Rechnungen und den digitalen Bauantrag voran. Der Landkreis Fulda hat ihn nun zeitnah eingeführt und alle Entwurfsverfasser/innen sind dabei sich entsprechend zu registrieren und die neue Plattform zu nutzen.
Eine Anforderung zur Anhörung zum Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung der Hessischen Bauordnung – Baupaket I – hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum nunmehr verschickt.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs ist die Erhöhung von Sonderbauschwellen, das erleichtere Bauen im Bestand, eine Innovationsklausel zur Förderung des „Gebäudetyps-E“, die Ausweitung des Bauens ohne Genehmigungserfordernis, die Entbürokratisierung von Abbruchvorhaben, die verbesserte Ausnutzung der begrenzt verfügbaren Grundstücksfreifläche zur Wohnraumschaffung und Nachverdichtung, der Verzicht auf kommunale Stellplatzverpflichtungen, eine verbesserte Prüfung zur Grundstücksteilung, die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, etc. (und vor allem verbesserte Rahmenbedingungen für die Digitalisierung durch den Abbau von Schriftformerfordernissen).
Wir sollten uns als Berufsstand damit beschäftigen und entsprechende Anmerkungen und Anregungen dazu abgeben (die vollständigen Gesetzestextänderungen sind hier abrufbar).
Mit kollegialen Grüßen aus Fulda
Andreas Staubach