Editorial der VfA Hessen – August 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch bei heißestem Wetter und endlich Sommerstimmung in unseren Gefilden bleibt die Zeit natürlich nicht stehen.

Für uns in Hessen bedeutet das, dass der neue Bauvorlagenerlass ab dem 19. August 2025 in Kraft tritt. Das heißt die unteren Bauaufsichtsbehörden stellen sukzessive auf digitale Baugenehmigungsverfahren um. Im Bauvorlagenerlass sind deshalb entsprechende Weichenstellungen erfolgt, die in den entsprechenden Anlagen Hinweise und Anforderungen enthalten. Mehr dazu hier …

Das bedeutet, dass ab sofort für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen die neuen Vordrucke zu verwenden sind. Natürlich gibt es auch entsprechende Übergangsfristen bis zum 1. April 2026, aber nichtsdestotrotz sollten und müssten wir uns zeitnah damit beschäftigen.

Allen weiterhin noch eine hoffentlich lange, angenehme Sommerzeit.

Mit besten Grüßen aus Fulda

Andreas Staubach