17 Feb. Editorial der VfA Hessen – Februar 2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ende Oktober letzten Jahres ist der sogenannte “Bau-Turbo“ in Kraft getreten. Er soll dazu dienen, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu beheben. Welche neuen baurechtlichen Möglichkeiten können Architekten, Behörden und Gemeinden nutzen? Mit dieser Thematik sollten wir uns schnellstmöglich und ausgiebig beschäftigen.
Hierbei geht es besonders um die Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 3, der Zulassung von Wohnbauvorhaben in unbeplantem Innenbereich nach § 34, der Abweichung von den Vorschriften des Baugesetzbuches nach § 246e, der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a und vielen weiteren Änderungen und Abweichungen.
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bietet dazu mehrere Online Seminare im Februar und März (auch vor Ort) an, um die Auswirkungen auf die Praxis zu erläutern.
Ebenso hat die Kommission “Innovation im Bau“ ein Eckpunktepapier an Minister Mansoori übergeben, um auch weitere Änderungen für die Zukunft umsetzen zu können.
Mit kollegialen Grüßen aus Fulda
Andreas Staubach
