Editorial der VfA Hessen – Dezember 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Jahresende bringt sowohl der Bund als auch die Länder noch zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg. In Hessen ist dies z. B. die Änderung des Hessischen Energiegesetzes, die Änderung der Hessischen Bauordnung, eine Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge des Bundes, die Änderung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes und wohnungsbindungsrechtliche Vorschriften etc.

Wir sehen wieder einmal, dass wir uns ständig aktuell mit unserem Wissen auf dem Laufenden halten müssen, um unseren Bauherrn gut beratend zur Seite zu stehen.

In der Hoffnung, dass sich dies kurz vor Weihnachten nicht allzu frustrierend auswirkt, wünschen wir trotzdem eine ruhige Zeit zwischen den Jahren und einen gesunden und erfolgreichen Start ins neue Jahr.

Mit kollegialen Grüßen aus Fulda
Andreas Staubach