08 Feb Kein Honorar für nicht genehmigungsfähige Planung!
Posted at 12:58h
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Aktuelles
by Vfa-Hessen
Schafft es der/die Architekt/in nicht eine Genehmigung für die Bauplanung zu bekommen, schuldet der Auftraggeber kein Honorar für die schon aufgewandte Arbeit.