22 Feb Editorial der VfA Hessen – Februar 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab dem 1. März 2022 gilt in Hessen ein neuer Bauvorlagenerlass, der auch die Prüfung der Bauvorlageberechtigung im elektronischen Bauantrags- bzw. Baugenehmigungsverfahren regelt.
Weitere Änderungen betreffen den Umgang mit Flurstücks- und Eigentümerverzeichnissen sowie diverse Vordrucke.
Die neuen gültigen Bauvorlagenvordrucke findet man unter: https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke
Aufgezeigt sind hier auch noch die gültigen Vordrucke bis 28.02.2022. Ab dem 01.03.2022 sind dann die neuen Vordrucke anzuwenden, in der Hoffnung, dass bald der elektronische Bauantrag insgesamt kommt.
Mit kollegialen Grüßen aus Fulda
Andreas Staubach